Laufende Proteste gegen das betäubungslose Schlachten! Schächtverbot-JETZT!!!

Das betäubungslose Schlachten von Tiere ist ein akutes Reizthema, welches in letzter Zeit aufgrund der allgemeinen Entwicklung zusätzliche Brisanz inne hat; obwohl in den Tierschutzgesetzen in Österreich eindeutig verboten und als Tierquälerei gebrandmarkt – wir wären nicht in der Alpenrepublik – gibt es so einige Schlupflöcher im besagten Gesetzbuch, welche die unsagbare Grausamkeit unter bestimmten Umständen doch wieder zulassen; zwar unter ‚strengen‘ Auflagen, aber trotzdem: der/die GesetzgeberIn konnte sich nicht – eigentlich völlig unverständlich – zu einem klaren ‚Nein‘ gegen eine in ihrer Dimension kaum begreifbare, aber dennoch LEGALE MISSHANDLUNG an den Schwächsten der Gesellschaft durchringen! Das Hauptproblem: wir geben mit diesem ‚Nicht-genau-Festlegen-wollen‘ unweigerlich und unmissverständlich ein Zeichen, ein Statement ab, folgendes nämlich: Ja, so schlimm ist das auch wieder nicht, wenn denn jemand auf solch eine Schlachtungsweise besteht, dann lasst uns mal darüber reden…
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Foto: Schächten ohne Betäubung, eine unfassbare Tierquälerei…
Nur: in Bezug auf die Schächtthematik gibt es nichts zu reden, schon gar nichts schönzufärben! Alles ist gesagt, die bloßen Fakten sprechen so was von eindeutig eine klare Sprache: Schächten ist grausam, barbarisch, schrecklich, un-un-unfassbar tragisch!
Völlig nebensächlich welche Einstellung zu grundlegenden Themenstellungen man auch immer hat, wir als Tierrechtsorganisation erachten es als unsere auferlegte Pflicht definitiv und deutlich zu verlauten: Der oder die, welche ‚betäubungsloses Schlachten‘ als Zugeständnis an die Religionsfreiheit akzeptiert, muss sich zumindest den Vorwurf der Ignoranz stellen, der Ignoranz gegenüber eines furchtbaren Tierleides, unter dem Deckmantel – und das ist das wirklich tragische daran – eines Grundrechtes!
Und, vielleicht noch schlimmer, jegliches Entgegenkommen in diese Richtung, darüber sollte man zumindest nachdenken, gleicht dann, verzeihen Sie die harten Worte, einem bodenlosen Verrat an den Tieren selbst! Der- oder diejenige, welche betäubungsloses Schächten anerkennt als ein Grundrecht, als einen nicht beanstandeswerten Akt der menschlichen Gesellschaft, sollte verpflichtet sein, einmal einem derartigen Vorgang beiwohnen zu müssen. 
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Foto: Kundgebung in Salzburg!
Denn wer je ein Tier im Todeskampf nach dem Kehlschnitt, nach Luft röchelnd, gesehen – oder fast noch schlimmer gehört – hat, wird eine Aufweichung der Gesetzeslage unmöglich  bejahen können! Es ist fürchterlich schmerzhaft, dass sogar TierschützerInnen in diesen Tagen davon sprechen (zur Klarstellung: im Zusammenhang dieses Artikels ist mit ‚Schächten‘ immer das ‚betäubungslose‘ gemeint; viele muslimische MitbürgerInnen, in Fakt der ganz große Teil deren, hat doch überhaupt nichts an einer der Schlachtung vorhergehenden Betäubung auszusetzen! Wir als Gesellschaft sind es also selbst, welche die Problematik anheizen!) Schächten sei nicht schlimmer als konventionelle Schlachtmethoden; ja, sie mögen recht haben, auch in den konventionellen Schlachthöfen passieren schrecklichste Grausamkeiten – aber einen großen Unterschied gibt es dann doch: Schächten ist IMMER und ausnahmslos pure Tortur, während angesprochene gesetzesunkonforme konventionelle Schlachtungen beim Erkennen deren zumindest angezeigt, verfolgt und bestraft werden können!!! Apropos Gleichheit: würden jene, die ‚Ausnahmeregelungen aus religiösen Gründen‘ akzeptieren, auch anerkennen, dass es in Folge dessen keinen Aufschrei geben dürfte, wenn wieder einmal ein Skandalvideo aus einem konventionellen Schlachthof auftaucht, wo ein Teil der Tiere bei vollem Bewusstsein getötet worden war? Wenn schon Aufweichungen eines ohnehin äußerst laxen Gesetzes akzeptiert werden sollen, dann muss man sich der darausfolgenden Konsequenzen bewusst sein; wer etwa würde einen Schlachthofbetreiber nicht verstehen, der, angeklagt wegen des Aufwachens einiger Tiere aus der Betäubung vor dem Schlachten, zum/r RichterIn gewand argumentiert: ‚Leben wir in einer schizophrenen Welt? Wenn es dort in 100 % der Fällen erlaubt ist, wie kann es bei mir, wenn selber Vorgang bei fünf oder sechs Prozent der Schlachtungen passiert, plötzlich ein Probelm sein?‘ Was sollte man einer derartigen Argumentation entgegensetzen?
Kurz: man hat in konventionellen Schlachthöfen die Möglichkeit – nein, die Pflicht – gegen (unbeabsichtigt) betäubungsloses Töten vorzugehen, wenn es denn passiert; wenn man aber das betäubungslose Schlachten erlaubt, dann, überlegen wir gut, sind eigentlich jeglicher Tierquälerei Tür und Toren geöffnet! Bedenken Sie, welcher Tatbestand gegenüber dem Mitgeschöpf würde sich noch schlimmer darstellen, als das Töten bei vollem Bewusstsein? Das Durchschneiden der Luftröhre, unter einem Schwall voll Blut, verbunden mit der Todesangst eines sich minutenlang windenden Lebewesens? Wo sind, dulden wir den Vorgang, dann noch die Schranken? Wie viel sind dann all die mit Blut und Schweiß errungen Fortschritte wert, wenn Grundfesten wie jene einfach ‚angepasst‘ werden können? Ja, wenn es erlaubt ist, einem Tier bei vollem Bewusstsein die Kehle durchzuschneiden, wozu gibt es dann überhaupt noch Tierschutzgesetze? Die doch dem Beispiel folgend ausgehebelt werden können, wann und wo immer man einen Kniefall vor einer Problematik machen möchte? Wo in Bezug auf Tierrechte, so lautet die Frage, hört die gesellschaftliche Toleranz auf und wo beginnt der Rückschritt in die pure Barbarei????
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Foto: dieses Bild haben wir in Mauretanien aufgenommen; es zeigt einen völlig schlacht-unkundigen Mann, wie er versucht zu töten, nur um mit dem offensichtlich stumpfen Messer immer wieder neu ansetzen zu müssen…
Die Schlachtvorgänge beim Schächten passieren überall gleich; egal ob in hochtechnisierten Ländern oder in völlig verarmten Staaten irgendwo am Rande des Weltgeschehens; deshalb ist der Vergleich zwischen dem betäubungslosen Schlachten beispielsweise in Mauretanien und jenem hier in Österreich oder in Deutschland zulässig
In der Oststeiermark wurde, Sie erinnern sich bestimmt noch,  vor zwei Jahren eine Wiese angemietet; 131 Schafe sollten dorthin gebracht werden, und es setzte ein schreckliches Blutbad ein: bis die Polizei, durch aufmerksame PassantInnen gerufen, endlich kam, waren bereits 79 der Tiere – ohne jegliche Einhaltung des Tierschutzgesetzes (so zum Beispiel muss bei jeglichen Schächten immer ein Tierarzt anwesend sein, das Ritual darf nur von ‚fachkundigem Personal‘ durchgeführt werden, eine Betäubung muss unmittelbar (Du armes Österreich) NACH dem Kehlschnitt gesetzt werden…) – elendiglich verblutet; 52 Schafe standen in der Reihe, auf ihr Schicksal wartend – welches sich an diesem Tage dann nicht erfüllte; sie wurden vom Amt beschlagnahmt.
Die Frage die sich stellt: wie selbstverständlich gehen die TäterInnen vor, wie überrascht zeigen sie sich beim Eintreffen der Polizei. Was bitteschön soll, so deren einhelliger Tenor, daran nicht erlaubt sein?! Für eine solche Einstellung gibt es nur eine einzige Erklärung:  wir haben als Gesellschaft versagt unsere Wünsche, Bedürfnisse, Werte eindeutig zu deklarieren; wir haben versagt, die Tiere vor einer neuen Herausforderung zu schützen; wir haben aber nebenbei auch versagt, neue BürgerInnen vor Vorurteilen zu schützen, indem wir Handlungen, welche in der westlichen Gesellschaft als untolerierbar gelten, nicht klar und deutlich angesprochen haben, und somit eine Grundlage geschaffen haben, welche rechtsgerichteten Interessen eine willkommene Gelegenheit bieten, Schutzsuchende zu diffamieren!
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Fälle wie diese zeigen wie dringend es einer politischen Lösung bedarf. Wir müssen unsere Meinung klar und deutlich formulieren, denn die Tiere haben niemanden außer uns: schweigen wir, dann machen wir uns mitschuldig an der sich anbahnenden Tragödie; Schweigen, Sie werden zustimmen, ist feige, und in gegebenem Falle besonders!
Deshalb: machen wir nun das Beste daraus! Sagen wir was wir möchten und was nicht, geradeheraus! Lasst uns kämpfen, gemeinsam, für Menschenrechte, für den Schutz jener, die Hilfe benötigen, für eine schnelle Integration neu ankommender Flüchtlinge, für Verständnis und Gerechtigkeit – in erster Linie aber, und alles andere wäre ein bloßer Judaskuss an unseren eigentlichen Aufgaben – für die Rechte der Tiere! Und ein völliges Schächtverbot ist ein Schritt dahin, sogar  ein in seiner Dimension nicht hoch genug einschätzbarer; denn gelingt es nicht, so können alle anderen Gesetze die Tiere betreffend ganz schnell ausgehebelt werden!
Die nächste Wahl kommt bestimmt – bitte lassen Sie den Parteien und ihren VertreterInnen unmissverständlich wissen: Tierschutzgesetzte dürfen nicht aufgeweicht werden, im Gegenteil: als sich verändernde Gesellschaft, die stetig nach neue, höheren Werten strebt, müssen sie, genau wie jene für Menschen geltende, ständig nach oben hin adaptiert werden. Nur so können wir als Zivilisation wachsen und die Herausforderungen kommender Jahre bestehen…
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RespekTiere veranstaltet an mehreren Tagen des diesjährigen islamischen Opferfestes (21. bis 25. August) Proteste gegen das betäubungslose Schlachten. Hauptzielort hierfür wird Niederösterreich sein, genauer die Bezirke Krems Land, Zwettl und Horn. Die exakten Daten werden wir in Kürze bekannt geben – wer Zeit und Lust hat, seid‘s dabei bei diesen Demos, die Tiere brauchen Euch!!! 
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Wir werden in Kürze auch wieder eine dementsprechende Petition online stellen, welche wir im Herbst dem ‚Tierschutzministerium‘ überreichen!!!
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