Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist da – ‚Kreuzzug für Tierrechte‘ verfassungsrechtlich gedeckt!!!! Wenn das kein Erfolg ist, die Beschwerde ist durchgeboxt! Dr. Bernd Haberditzl, Mag. Stefan Traxler – wir bedanken uns vom ganzen Herzen bei den besten Tierrechtsanwälten der Welt!!!! Das Bundesministerium für Inneres ist zur Bezahlung der Prozesskosten von fast 3000 Euro angehalten! Wir werden natürlich noch ausführlich darüber berichten – aber dieses Ergebnis ist zu großartig um es bis dahin bei uns zu behalten! 🙂
Foto: ‚Ersatzprogramm‘ 2015 in Salzburg – wir dürfen nun wieder selbst entscheiden wie wir es 2016 halten werden! 🙂 Deshalb vorab in aller Kürze das Wichtigste: Bergheim, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Stefan Traxler, gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich vom 12. Mai 2014, Z LVwG-750172/2/BP/WU, in seiner heutigen nichtöffentlichen Sitzung gemäß Art. 144 B-VG zu Recht erkannt: I. Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden. Das Erkenntnis wird aufgehoben. II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Der Verfassungsgerichtshof gibt RespekTiere und dem Tierrecht in einem Prozess gegen Vater Staat vollinhaltlich recht – wie großartig ist denn das? Es gibt etwas zu feiern!!!! 🙂 |