Kaninchenhaltung – so nicht! Anzeige!

Länger war es jetzt etwas ruhiger um ein Thema geworden, über welches wir über so lange Jahre hinweg eine Kampange geführt hatten – die Kaninchenhaltung in Österreich! Tatsächlich gibt es bei jener große Probleme; zuerst das Gute: Es gibt eigentlich ein richtungsweisendes Tierschutzgesetz für die Nager. Die schlechte Nachricht: Das dort Festgesetzte wird aber leider in ganz vielen Fällen nicht entsprechend umgesetzt…

Kaninchen in kleinen Käfigen

Dabei liegt es nicht immer an den HalterInnen selbst; denn die wissen meist gar nicht, dass es eigentlich recht strenge Vorgaben gibt – was natürlich auch vernichtend wenig zu deren Entlastung beitragen kann, denn selbstredend ist der ethische Aspekt ebenfalls ein tragender, genau wie die Emphatie. Und nicht zuletzt: Wann hat je Nichtwissen vor Strafe geschützt?

Fakt ist, aus diesen oder jenen Gründen, wie schon vor dutzenden Jahren vegetieren in unserem Land noch immer viel zu viele Kaninchen in jenen schrecklichen Käfigen, welche wir schon aus Oma’s Zeiten kennen…

Kaninchen im Kaefig 1

RespekTiere hat eine recht erfolgreiche Aufklärungskampagne geführt. Wie wichtig diese war, beweist die legendäre Aussage eines der besten Amtsveterinäre des Landes, leider viel zu früh aus seinem Amt ausgeschieden, um neue berufliche Wege einzuschlagen – des wunderbaren Dr. Michael Oppitz. Der da sagte: “ Bei der Kaninchenhaltung auf ungestzliche Bedingungen zu treffen, ist ungefähr so wahrscheinlich, wie es für eine Fußballmannschaft ist, bei einem Elfmeter ein Tor zu erzielen. Bei einem Elfmeter, den man schießt, ohne dass ein Tormann im Tor steht!“ Das sagt eigentlich schon alles über die Situation…

Kaninchen in kleinen Käfigen

Nun haben wir in einem erneuten Fall recherchiert. Zugetragen tut sich jener in einem Bezirk in der Südost-Steiermark. Dort werden Kaninchen in Käfigen gehalten, wobei dies längst verboten ist. Den Nagern müssen laut Tierschutzgesetz vielmehr Buchten zur Verfügung stehen, nach oben offen. Die armen Tiere werden zudem auf engstem Raum gehalten. Laut Gesetz müssten Kaninchen, sofern sie unter 5,5 kg wiegen, über eine Fläche von mindestens 6 000 qcm verfügen. Wiegen Kaninchen dann über 5,5 kg – wie es bei beanstandeter Haltung zumindest teilweise zutreffender sein könnte – dann benötigen sie sogar mindestens 7 800 qcm, plus einen abgedunkelten ‚Nestbereich‘ (Rückzugsort) sowie eine erhöhte Fläche. Ebenfalls zwingend: sogenannte „Futterraufen“, damit die Nahrung nicht verschmutzt werden kann.
Aber was sehen wir hier? Kleine Käfige, besetzt mit bis zu 6 großen Kaninchen! Dann auch noch übereinander gehalten, was ebenfalls längst nicht mehr erlaubt ist. Strukturierung? Fehlanzeige! Raufen? Gibt es nicht. Dazu, die Wasserbehältnisse sind leer, von grüner Farbe überzogen, was auch heißt, sie wurden lange nicht befüllt. Erhöhte Flächen? Leider nein…

Eine kurze Rechenaufgabe zeigt die Schwere des Vergehens – haben die Kaninchen über 5,5 kg, müssten 6 eine Mindesfläche von 4,68 qm zugestanden werden, also rund 2,2 mal 2,2 Meter. Hier leben sie auf geschätzt nicht viel mehr als auf 1 qm!

Kaninchen in kleinen Käfigen

Ein paar Worte zu den gesetzlichen Bestimmungen: Egal ob nun zur Fleisch’gewinnung‘ oder als sogenannte ‚Haustiere‘ gehalten, dürfen Kaninchen ausnahmslos nur in Buchten oder Freigehegen untergebracht werden. Die Verwendung von Drahtgitterböden ist dabei untersagt. Für erwachsene Kaninchen bis zu 5,5 kg Körpergewicht muss dann ein Platzangebot von mindestens 6 000 qcm pro Tier gegeben sein, bei solchen über 5,5 kg sind es mindestens 7 800 qcm. Weiters muss eine Seite der Unterbringung mindestens 50 cm lang sein, was nichts anderes bedeutet, dass für einen Nager bis 5,5 kg Körpergewicht die Unterbringungsfläche mindestens 0,5 mal 1,20 Meter zu betragen hat. Die Unterbringung muss dann auch eine Mindesthöhe von 60 cm aufweisen, sowie einen erhöhten oder einen räumlich getrennten, abgedunkelten Bereich beinhalten. Erhöhte Flächen haben im Ausmaß von mindestens 1 550 qcm und mindestens 27 cm breit vorhanden zu sein, für erwachsene Tiere mit einem Mindestabstand von 25 cm zum Boden.
Für einen räumlich abgetrennten, abgedunkelten Bereich verlangt das Gesetz mindestens 40 % der Mindestfläche der Bucht. Nagematerial sowie Raufutter muss IMMER in ausreichender Menge und Raufutter dann in Raufen angeboten werden – ganz wichtig, damit Verschmutzungen vermieden werden!

Kaninchen in viel zu kleinem Stall

Wir müssen uns an dieser Stelle also nochmals mit einer dringenden Bitte an Euch wenden: Viele kennen solche Plätze. Viele wissen von Orten, wo Nagetiere unter derartigen Verhältnissen leben müssen. Bitte, bitte, schaut nicht weg! Wenn Ihr Hasen und Kaninchen in ähnlicher Zwangsverwahrung vorfindet, bitte konfrontiert die Tierhalter; oder, wenn dies aus Gründen einer Verwandtschaft, Nachbarschaft oder was auch sonst immer nicht so einfach möglich ist, bitte, bitte sagt’s dem Tierschutzverein Eures Vertrauens Bescheid – selbstredend nur zu gerne auch per Mail an info@respektiere.at (es ist uns natürlich eine große Ehre, wenn wir ein solcher für Euch sind)!!! Je öfters wir aufzeigen, je öfters wir anzeigen, je lauter unsere gemeinsame Stimme wird, desto höher ist die Chance auf eine endgültige Tilgung der Schande. Und eine Schande ist es fürwahr, noch dazu eine völlig ungesetzliche. Denn, jedermann/frau wird da zustimmen, ein ‚weil es schon immer so war‘, darf egal ob nun im Menschen- oder eben auch im Tierrecht sowas von niemals wieder gelten…

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