Herzzerreißende Bilder – und nicht nur wegen des Kalbes am Strick!

Wieder ist es ein Kuhstall aus Salzburg, von welchem uns gar herzzerreißende Bilder erreicht haben – und die Vorwürfe gegen den Betreiber der Tierhaltung sind mannigfaltige! So zum Beispiel geht es dabei auch um die gesetzliche Pflicht, die Kühe an bestimmten Tagen von der Kette zu lassen. Erschwerend dann: Immerhin prangt von weithin sichtbar an der Fassade das Logo einer bekannten Salzburger Molkerei. Und die verspricht in ihrer Werbung „mindestens 120 Tage Auslauf oder Weide“ für jene Kühe, welche den Rohstoff ihrer Produkte liefern. Sämtliche der rund 2 400 an den Milchanbieter gebundene Milchbauern und -bäuerinnen verpflichten sich zur Einhaltung dieses „Tierwohl-Programmpunktes“, welcher seinerseits eine zentrale Präsenz in der Öffentlichkeitsarbeit einnimmt. Deshalb liegt es dann natürlich auch in der Firmenverantwortung, hier klare Linien zu ziehen, um eine entsprechende Einhaltung zu garantieren. Da ändern auch Anwaltbriefe an RespekTiere nichts daran.

Anzeige gegen Kuhstallbetreiber in Salzburg

Es geht im Zusammenhang also darum, dass die Molkerei mit einem speziellen „Tierwohlprogramm“ aufwartet, welches wesentlich bessere Bedingungen für die Kühe verspricht, als es der Gesetzgeber verlangt. Dass sich KundIn auf das Gesagte verlassen kann, muss selbstverständlich sein. Sonst hat auch das bestgemeinte Programm keinerlei Relevanz. Die hierfür notwendigen Kontrollen obliegen – Sie werden zustimmen – sehr wohl dem Anbieter; kommt jener – wer auch immer es ist – der sich daraus ergebenden Verantwortung nicht nach, würde man ein solches Versäumnis nur allzu leicht als „Kundentäuschung“ klassifizieren können.

Anzeige gegen Kuhstallbetreiber in Salzburg

Foto: Das Kalb ist mutterseelenalleine – kein Berührungskontakt, kein Sichtkontakt, nur Einsamkeit!

Aber zurück zu der neuerlichen Anzeige: Was also wird in jenem konkreten Fall vorgeworfen? Zum einen – schwerstwiegend, weil ein solcher Tatbestand von uns seit vielen Jahren so oft schon bei verschiedensten Landwirtschaften angezeigt wurde und wir danach immer im Vertrauen zurückgeblieben, so etwas passiert nun nicht mehr – hängt ein winziges Kalb am Strick! Mutterseelenalleine, die erwachsenen Kühe einige Meter entfernt – allesamt an der Kette – und dennoch für das Kleine völlig unerreichbar. Wer tut Tierkindern so etwas an? Und warum?

Ja, und zum Zeitpunkt gab es noch ein weiteres Kalb in einem anderen Stallbereich, dann in einer Box, aber ebenfalls alleine. Kein Kontakt zu anderen, kein anderes Tier in Sicht- oder gar Berührungsnähe. Was ebenfalls verboten ist!

Anzeige gegen Kuhstallbetreiber in Salzburg

Foto: Ein Wahnsinn, auf welchem wir künftig noch mehr eingehen werden – viel zu kurze „Stände“, wo die Kühe in Liegeposition mit dem Becken am Gitter vorlieb nehmen müssen.

Zu den Kühen selbst: Einige Milchanbieter, so auch jener aus Salzburg, versichern in all ihren Werbungen wie erwähnt „mindestens 120 Tage Auslauf oder Weide“. Wir können jene Versprechung natürlich nicht detailliert überprüfen, wie denn auch – das schaffen nach eigenen Angaben nicht einmal die für die Vorgabe Verantwortlichen selbst; was wir aber sagen können, ist, dass es im konkreten Fall über Wochen hinweg mehrere Beweislagen gibt, wo an den Tagen, als Bilder entstanden, niemals auch nur eine Kuh im Freien gesehen wurde. Obwohl es weitläufige Wiesen rundherum gibt, obwohl herrliches Grün die Umgebung beherrscht. Nicht nur das – auch kein Weidezaun oder dergleichen war stets sichtbar. Und ja, es gibt einen am Stall angeschlossenen Auslauf. Wie viele Kühe würden da reinpassen, möchten Sie gerne wissen? Wenn wir je welche darin gesehen hätten, könnten wir die Frage besser beantworten. Sicher scheint beim Anblick des (immer offenen) Gatters jedoch, dass sich der versprochene Freigang mit den 120 Tagen bei einem vollbelegten Stall für sämtliche Tiere darin eher nicht bewerkstelligen lassen könnte; wie ein solcher also umgesetzt wird – wenn gemacht – ist ein Rätsel. Oder eine Farce…

Kuehe im Salzburger Stall allesamt an der Kette 3

Foto: Dieses Bild offenbart gleich mehrere Problematiken der Anbindehaltung. Es zeigt, dass in älteren Ställen die Standlängen einfach viel zu oft viel zu kurz sind, sodass Beine oder gleich das ganze Becken auf dem Gitter oder in dem Fall auf der Betonkante der Kot-Rinne zu liegen kommen. Die Kühe versuchen dem bestenfalls höchst Unangenehmen und schlechtestensfalls extem Schmerzhaften natürlich auszuweichen, indem sie sich seitlich hinlegen. Das funktioniert für eine, zwei, vielleicht noch drei der Tiere. Aber irgendwann geht es sich mit dem Platz nicht mehr aus, und Rangniedrigere müssen dann stehenbleiben. Einfach nur, weil für sie kein Platz mehr bleibt.

Dazu gibt es ein „Outhouse“, einen kleinen Stall etwas abseits; dort wäre eine eigens für den Freilauf gedachte Koppel angeschlossen. Aber auch jene präsentierte sich – wie gesagt, man muss rechtlich vorsichtig sein – zumindest an den Tagen wo Bilder entstanden sind, gähnend leer – Spuren von früheren „Freiläufen“? Fehlanzeige.

Links in jenem Gebäude sind ein paar Jungrinder auf einer Art Teil-Spaltenboden. In Buchten. Rechts hängen sie an Ketten. Noch dazu ist die Standlänge viel zu kurz bemessen und rückwertig mit Gittern begrenzt. Was heißt, legen sich betroffene Jungrinder hin, kommt das Hinterteil nur auf dem Eisenrost zu liegen. Hoch unangenehm, bestimmt hoch schmerzhaft. Ihre Schwänze, ein zusätzlich grausamer Aspekt, sind zudem hochgebunden, was bedeutet, sie können nicht einmal Fliegen verjagen, welche sie an ihren Körpern plagen. Sich belecken sowieso nicht. Keine Art von Körperpflege ist Kettenkühen möglich. Nur ein bloßes Aufstehen und Niederlegen. Wie gesagt, „Tierwohl“ nennt man es dennoch. Nur, für mündige Menschen sieht ein solches anders aus…

Kuehe im Salzburger Stall allesamt an der Kette 6

Das sind also die Vorgaben für eine moderne Landwirtschaft? Im Prinzip, wie unterscheidet sich die Haltung von einer vor hundert oder sogar vor hunderten Jahren? Schwere Ketten, keine Bewegungsfreiheit, kein Sozialkontakt, keine Ausweichmöglichkeit. Einziger Unterschied – kleine Betonausläufe. Die aber eh scheinbar oft und oft unbenutzt bleiben. Und sowas bezeichnen wir in Österreich als „Tierwohl“, als Fortschritt. Übrigens, die „dauernde Anbindehaltung“, also jene ohne auch nur den Anschein eines Auslaufes erwecken zu müssen, mit Ketten an 365 Tagen, 24/7, ist dann mittels „Ausnahmegenehmigung“ auch noch prolongiert bis 2030 (nicht aber bei Milchlieferanten der Molkerei – wie im beschriebenen Fall – jenen sind die 120 Tage zwingend vorgeschrieben, Anm.). Danach ist die „dauernde“ dem Gesetz nach zwar in jedem Fall verboten, aber die „Kombihaltung“ dafür auf unabsehbare Zeit nicht nur erlaubt, sondern sogar als „Tierwohl“ klassifiziert. Kombihaltung? Eine solche ist es, wenn man zumindest den Eindruck erweckt, dass die Kühe an 90 (gesetzlich vorgeschriebenen) oder in den speziellen „Tierwohlprogrammen“ an 120 Tagen jeweils ein paar Stunden von der Kette kommen.

Anzeige gegen Kuhstallbetreiber in Salzburg

Foto: Das Bild zeigt es nur zu deutlich – legt sich die Kuh hin, ist der Stand zu kurz. Sie liegt dann genau wie ihre Leidensgenossin mit dem Becken auf dem Gitter…

Zur Erinnerung: Die AMA plakatiert in ihrem Tierhaltung Plus-Programm „mindestens 120 Tage im Jahr Freilauf“. Und suggeriert damit öffentlichkeitswirksam  einen Zeitraum von 33 % gemessen an der Jahresdauer. 120 Tage abseits der Kette (selbst wenn dem so sein sollte, niemand sagt, auch dieser „Fortschritt“ bedeutet andersrum 245 Tage im Jahr an der Kette). In Wahrheit kann die Werbestrategie von schelmischen ZeitgenossInnen aber auch ganz schnell zu einem bloßen „Dumm-Verkaufen“ von KundInnen abgestempelt werden. Denn propagiert werden bei genauerer Betrachtung tatsächlich nicht „120 Tage“, sondern vielmehr eine kettenfreie Zeit „an 120 Tagen“. Und diese Wortklauberei macht einen riesigen Unterschied – bei genauerem Lesen des besagten „Tierhaltung Plus“-Programms erfährt man nämlich, dass an besagten Tagen bloß für „mindestens 2 Stunden“ die Ketten zu fallen haben. Rechnen wir nun also neu: 2 Stunden mal 120 Tage sind 240 Stunden. 240 Stunden wiederum ergeben – trara – nur 10 Tage. Im Jahr. SO SCHNELL WERDEN AUS 120 NUR MEHR 10! Übrig bleiben folgerichtig 355 an der Kette. Nicht 245. Wo solche alleine aber auch schon ein Wahnsinn wären. Ein absoluter, nicht tolerierbarer. Nicht zuletzt deshalb müssen die Ketten im Kuhstall gänzlich fallen, alles andere ist keine Erhaltung von (oft propagiertem) „Kulturgut“, sondern bloße Augenauswischerei. Tierquälerei. Ohne Abstriche.  Denken Sie bitte darüber nach!

Anzeige gegen Kuhstallbetreiber in Salzburg

Foto: Der Gesetzgeber fordert einen „physisch angenehmen“ Untergrund – sieht dies hier danach aus?

Nach oben scrollen