Die Republik Österreich bekennt sich nun also hochoffiziell zum Tierschutz…aber leider gibt es dabei nicht nur Grund zur Freude! Foto: ‚Herr Bundespräsident, sprechen Sie ein Machtwort‘! ‚Tierschutz in die Verfassung – Jetzt!!!‘-Kundgebung zur Festspieleröffnungs-Rede von Dr. Heinz Fischer in Salzburg, 2012; im Bild rechts die wunderbare Astrid Rössler, Partei-Vorsitzende der Grünen Salzburgs, welche bei den vergangenen Landtagswahlen einen fulminaten Sieg einfuhr – wir gratulieren an dieser Stelle von ganzem Herzen! Unfassbar – wir haben es wirklich geschafft – nach über einem Jahrzehnt intensiver Kampagne wird der Tierschutz nun wohl endlich und endgültig in den Verfassungsrang erhoben!!!! Was haben wir dafür gekämpft; seit dem Juni 2002, über 11 Jahre hinweg, hatte RespekTiere unzählige Kundgebungen vollführt, viele davon auf äußerst spektakuläre Art und Weise – erinnern wir uns zum Beispiel an das gekreuzigte Schwein vor dem Parlament in Wien! Selbst die Wirren des Tierschutzprozesses konnten uns nicht stoppen, ganz im Gegenteil – schon wenige Wochen nach der 9-stündigen Hausdurchsuchung und der Beschlagnahmung unseres gesamten Inventars führten wir als einzige schlagkräftige Organisation schon wieder eine beispielhafte Kampagnenserie mit einigen Dutzend (!!!) Kundgebungen innerhalb einer Woche durch! Fotos: erste Reihe: die so engagierte Tierschützerin Michaela Bendner mit Skisprung-Star Andreas Kofler 2011; Kundgebung vor dem NÖ-Landtag 2006; zweite Reihe: Tierschutz in die Verfassung als zentrales Thema beim Kreuzzug 2013; vor dem Wissenschaftsministerium 2012 So kritisierte der bekannte Verfassungsrechts-Experte Heinz Mayer bei einem ORF-Interview den Entwurf in Grund und Boden. Seiner Meinung nach bekennt sich die Republik darin zwar zur Nachhaltigkeit, zum Tierschutz, zum umfassenden Umweltschutz, zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge, zur Versorgung der Bevölkerung mit hochqualitativen Lebensmitteln und, auf den ersten Blick nicht unmittelbar zum Thema passend, zur Grundlagen- und angewandten Forschung. Aber: das seien leere Formeln und Bekenntnisse, die juristisch "kaum einen Wert" hätten und eher "politische Deklarationen als fassbare Regelungen". Außerdem seien diese Bekenntnisse nicht durchsetzbar. Die Politik liefere sich damit den Verfassungsrichtern aus, kritisiert der Verfassungsjurist Mayer: "Der Gesetzgeber hat Regeln zu schaffen. Und er hätte festzulegen, wenn das notwendig ist, wer verpflichtet ist, für einwandfreies Trinkwassern zu sorgen, und wer verpflichtet ist, in welchem Ausmaß Tiere zu schützen." Heinz Mayer spricht von unehrlicher Politik, dieser Entwurf solle zu den Akten gelegt werden (Quelle: orf.at). Übrigens: die Grünen verweigern dem Entwurf ihre Zustimmung, aber genannte drei Parteien verfügen im Parlament über die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit und könnten so den Initiativantrag noch vor dem Sommer auch im Alleingang beschließen. Fotos: Kundgebung in Salzburg, 2004; Festspieleröffnung 2007 – Motto: ‚Konsumieren auf Kosten Unschuldiger‘ mit überragendem Erfolg: der Lebenhummerverkauf wurde auf Grund usnerer vielfältigen Initiativen praktisch eingestellt! Reihe zwei: Alexander Van der Bellen mit unserem Plakat! rechts: Kundgebung vor dem Parlament! Fazit: welches Ergebnis die Angelegenheit letztendlich auch bringen wird, wir dürfen uns dennoch freuen – denn wie auch immer, der Tierschutz dürfte in den nächsten Wochen durch unser aller harter Arbeit wenn auch mit Abstrichen dennoch fix in der Verfassung verankert sein, und wenn das kein Grund zur Freude ist, was dann?
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