Neues von den Berberaffen

Sie erinnern sich bestimmt, letzte Woche hatten wir von jenem sehr kuriosen Fall berichtet, wo uns AugenzeugInnen von einer Primatenhaltung in einem verlassenen Bauernhof in Oberösterreich berichteten! Wir vergewisserten uns über die Gegebenheiten und zeigten daraufhin die Angelegenheit bei der zuständigen Behörde an, Natürlich informierten wir auch die Frau Dr. Mülleder, ihres Zeichens Tierschutz-Ombudsfrau für Oberösterreich.
Nun zu den Fakten: die Haltung in jenem Gitterkäfig ist seit ca.20 Jahren amtsbekannt. Vor ca. 10 Jahren wurden neue Zwinger gebaut, unter der Beratung von ‚anerkannten, hochrangigen, tierschutzsachverständigen Fachleuten‘.
Die Primaten ‚gehörten‘ damals einer Frau, welche jeglicher Kommunikation mit Behörden und Tierschutz sehr offen gegenüber stand. Leider ist besagte Dame aber inzwischen verstorben und die jetzige ‚Besitzerin‘ ist den Worten des Amtstierarztes folgend ‚den Behörden nicht zugänglich‚. Dem Vernehmen nach kümmert sie sich zwar um die Tiere, ist in ihrem Verständnis eine ‚Tierschützerin‘, bringt täglich frisches Wasser und Futter, zeigt aber andererseits keinerlei Einsicht, andere Menschen – die es in der Regel gut mit ihr und den Berberaffen meinen – in eine Arbeit, die ihr über den Kopf wächst, mit ein zu binden.
So ist es selbst für die Behörden nur ‚unter Aufwendung aller Mittel‚ möglich Zutritt zum Hof zu bekommen.
Weil sie es mit der Reinigung der Zwinger dann nicht so genau nimmt, und auch niemanden anderen diese Arbeit machen lässt, gibt es eine dementsprechend berechtigt gespannte Stimmung. ‚Nur über ihre Leiche‘ gestattet sie fremden Personen Zutritt oder eine Einmischung jeglicher Art. Somit läuft die Frau zunehmend in Gefahr eine endgültige Beschlagnahmung der Tiere zu riskieren.


Liest man im Tierschutzgesetz unter ‚Tierhaltung‘ den §12, dann wird dieses Szenario eigentlich fast zur Verpflichtung, will man die Bestimmungen nicht schon wieder als ‚zahnlos‘ degradieren!
Zum Beispiel steht dort:
‚Ist der Halter eines Tieres nicht in der Lage, für eine diesem Bundesgesetz entsprechende Haltung zu sorgen, so hat er es solchen Vereinigungen, Institutionen oder Personen zu übergeben, die Gewähr für eine diesem Bundesgesetz entsprechende Haltung bieten.‘
Oder, ebenfalls sehr zutreffend:
‚Wer ein Tier hält, hat dafür zu sorgen, dass das Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit, die bauliche Ausstattung der Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen, das Klima, insbesondere Licht und Temperatur, die Betreuung und Ernährung sowie die Möglichkeit zu Sozialkontakt unter Berücksichtigung der art, des Alters und des Grades der Entwicklung, Anpassung und Domestikation der Tiere ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen sind.‘
Dies sind dann freilich nur einige Punkte, gegen welche hier ganz eindeutig verstoßen wird. Das wissen auch die Behörden. Deshalb wurde nun sogar ein ‚Runder Tisch‚ einberufen, wo man die Problematik eingehend diskutiert. Ein Versuch, eine Vermittlungsperson zu ‚installieren‘, hat leider fehlgeschlagen.

Es gibt auch Kontakte zum Amt der oö-Landesregierung und zur VedMedUni Wien; ebenso wurde mit ‚allen Tiergärten Österreichs‘ Kontakt aufgenommen, im Willen, Plätze für die armen Tiere zu finden. Bisher freilich leider vergeblich!

Nun hat sich aber eine ganz fantastische Tierschützerin bei uns gemeldet, sie würde die Primaten bei sich auf ihrem Gnadenhof aufnehmen (um nicht vorzugreifen verraten wir im Augenblick noch nichts NäheresJ ).
Auch eine weiter Möglichkeit stünde in Aussicht. Zudem sind wir mit Primaten-Experten in Kontakt getreten, um so von verschiedensten Erfahrungen im Sinne der Vier profitieren zu können.

Die Problematik die sich nun stellt ist eine ganz elementare: die Berberaffen sind älter als 20 Jahre, schüchtern und vereinsamt. Die Unterbringung an jetziger Stelle wäre von der Größe her in Ordnung, nicht aber von der art und Weise. Es ist schmutzig, 2 der 4 Tiere haben keinen Zugang zu einem geschützten Raum, sind Wind und Wetter ausgeliefert. Es gibt keine Beschäftigungsmöglichkeit, sie sind die allermeiste Zeit völlig allein. Andererseits, es wird sich ganz schwer eine Möglichkeit finden lassen wo die Tiere mehr Platz zur Verfügung haben würden. Die Besitzerin liebt die Berberaffen angeblich ‚abgöttisch‘, wird im Falle eines Umzuges mit starken psychischen Problemen zu kämpfen haben. Würde sie Vermittlungspersonen zulassen, solche, welche über genügend Fachwissen und Möglichkeiten einer geeigneten Betreuung vor Ort verfügen, wäre wahrscheinlich allen Beteiligten am besten gedient.
Fakt ist: im jetzigen Zustand zu Verharren wäre zutiefst verantwortungslos gegenüber diesen Tieren. Berberaffen können 30 Jahre alt werden, haben also noch ein Drittel ihres Lebens vor sich. Es muss unsere Pflicht sein, ihnen diesen Lebensabschnitt so gut als möglich zu gestalten, besonders nachdem sie über 2 Jahrzehnte hinweg ein so einsames und abwechslungsloses Dasein fristen mussten.

Die zuständigen Behörden scheinen offensichtlich darauf bedacht, die Angelegenheit zu klären. Die Kommunikation ist perfekt und man hat nie das Gefühl, dass da irgend etwas verheimlicht oder unter den Tisch gekehrt wird. Allein diese Voraussetzungen geben uns Hoffnung, letztendlich das Allerbeste für die vier Gefangenen erreichen zu können!

Ein Detail am Rande: Berberaffen sind auf der Liste der IUCNR (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) als ‚stark gefährdete Tierart‘ eingetragen. Es gibt nur noch etwa 10 000 freilebende ihrer Art, Tendenz stark fallend…

 
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